Grundsätze der Beteiligung am Standards-Netzwerk (→ Selbstverpflichtung zu den Standards)

Die Awareness-Standards waren von Beginn an und bleiben auch weiterhin ein gemeinschaftliches Projekt. Nur durch regelmäßige Absprache, Reflexion und Zusammenarbeit einer möglichst großen Anzahl an Beteiligten kann gewährleistet werden, dass die gemeinsamen Standards eine verlässliche Basis in der Awareness-Arbeit darstellen.

Daher ist es wichtig, dass alle Gruppen und Personen, die sich an den Standards beteiligen, auch am gesamten Prozess und an der Verwaltung der Standards mitwirken.

Zu diesem Zweck hat eine Gruppe von Kollektiven und Personen zunächst die Trägerschaft übernommen, um den Beteiligungsprozess in Gang zu bringen. Mit der Zeit kann und soll diese Gruppe erweitert werden. Der erste Schritt ist der Antrag auf Nutzung der Standards und damit auf Beitritt zum Standards-Netzwerk, welcher mit einer Selbst-Verpflichtung zur Beteiligung einhergeht. Die Selbstverpflichtung besteht formal in der Zeichnung des Einverständnisses mit den Grundsätzen.

Was sind die Grundsätze des Standards-Netzwerks?

  • Die Einhaltung der Standards
  • Die gewissenhafte Einschätzung, ob andere Verpflichtete die Standards einhalten
  • Die Bearbeitung von Beitrittsanträgen/Nutzungsanträgen und ggfs. Vetos (im Wechsel mit anderen Gruppen)
  • Der Umgang mit (gemeldeten) Verstößen (im Wechsel mit anderen Gruppen)
  • Die regelmäßige Reflexion und gegebenenfalls Überarbeitung der Standards
  • Die Mitwirkung bei Finanzierungsmöglichkeiten für die Verwaltung der Standards
  • Die Beteiligung an anfallenden administrativen / organisatorischen Aufgaben
  • Offene und kritikfähige Kommunikation sowie Bereitschaft zur Konfliktbearbeitung

Antrag auf Beitritt zum Standards-Netzwerk

Nutzungsanträge werden per Formular über unsere Webseite unter Angabe von Daten zur Person oder Struktur sowie der Bekanntgabe der Motivation (“Warum wollen wir die Standards nutzen?”), der Bestätigung der DSGVO und der Bestätigung der Selbstverpflichtung gestellt.

Es obliegt den Kollektiven und Personen, welche bereits Teil des Netzwerks sind, neue Anträge zu sichten. Eine eingehende Recherche hinsichtlich der Eignung erfolgt in diesem Schritt nicht. Es besteht jedoch die Pflicht zur Meldung, sollten begründete Bedenken gegen die Beteiligung einer Person oder Struktur vorliegen (z.B. Täter_innenschutz, Awareness-Washing).

In einem solchen Fall kann innerhalb einer Frist von 3 Wochen ein Veto gegen die Aufnahme in das Netzwerk eingelegt werden.

in dieser Zeit sind in einem Turnus je 2 Gruppen zuständig für die Sichtung des Antrags sowie eine erste grobe Recherche und die Kommunikation mit den Antragstellenden.

Eine grobe Recherche kann z.B. durch die Sichtung der Webseite und der Social Media Auftritte oder externer Berichte über die Antragstellenden erfolgen. Damit soll die grundsätzliche Eignung gemäß §4, Abs. 1 der Statuten sichergestellt werden sowie im Vorfeld öffentlich bekannte Anklagen ausgeschlossen werden.

Nach einem positiven Abschluss teilen die Verantwortlichen der beantragenden Person oder Struktur mit, ob sie aufgenommen ist/sind oder nicht.

Vorgehen bei Vetos gegen die Aufnahme

Sollte von Mitgliedern des Netzwerks ein Veto gegen die Aufnahme einer Struktur eingelegt werden, kann dies nochmals überprüft werden, sofern es nicht eindeutig und zweifelsfrei einem Beitritt entgegensteht.

Zuständig für die Nachverfolgung eines Vetos sind grundsätzlich jene 2 Gruppen oder Personen, welchen die Bearbeitung des Antrags zugeteilt war. Durch Angabe von Gründen – wie z.B. persönliche Verbindung mit der vom Veto betroffenen Struktur oder Person – kann die Aufgabe an andere Mitglieder des Netzwerks abgegeben werden.

Bei einem Veto soll eine Recherche in Bezug auf die Kritikpunkte oder Vorwürfe, die hinsichtlich der Struktur oder Person eingebracht wurden, erfolgen. Die Vorgehensweise obliegt den beiden verantwortlichen Gruppen oder Personen und die Ergebnisse werden den anderen zwecks einer gemeinsamen Entscheidung über die Aufnahme oder Ablehnung zugänglich gemacht.

Bearbeitung von (gemeldeten) Verstößen

Bei gemeldeten Verstößen gegen Personen oder Strukturen, welche sich bereits zu den Standards bekannt haben und Mitglieder des Netzwerks sind, sind jeweils wechselnd 2 Personen, die nicht involviert sind, damit betraut, dem nachzugehen. Wie im Falle eines Vetos kann diese Aufgabe begründet abgegeben werden.

Bei Vorwürfen bzgl. Verstößen soll in einen Austausch mit den betroffenen Personen oder Gruppen gegangen werden, um zu klären, ob eine Arbeit nach den Standards gegeben ist oder wiederhergestellt werden kann. Die mit dem Fall betrauten Personen können Vorschläge für den Umgang damit einbringen.

Die Ergebnisse der Nachforschung werden allen Mitgliedern zwecks weiterer Besprechung mitgeteilt.

Wenn es dann noch Nachfragen gibt, braucht es einen Bearbeitungs-/Diskussionsmodus dafür, welcher gemeinsam erarbeitet wird. Die Mitteilung der Entscheidung über den Verbleib im Netzwerk wird im Netzwerk gemeinsam getroffen.

Reflexion und Überarbeitung der Standards

Zur Sicherstellung der Qualität und Aktualität der Standards gibt es einen Überarbeitungsmodus.

Vorschläge für die Bearbeitung der Standards sind in einem gemeinsamen Dokument immer möglich (Vorschlagsfunktion). Es soll mindestens 2 Treffen im Jahr zur Diskussion der Standards geben.

Nach einem Jahr soll eine erste Überarbeitung der Standards erfolgen. Die im laufenden Jahr gesammelten Anmerkungen sollen bei festgelegten Terminen eingearbeitet werden. Vorschläge und Themen werden bis zu 2 Wochen vor einem Treffen gesammelt und dann die Tagesordnung für das Treffen festgelegt.

Bei den Einarbeitungsterminen können alle Personen und Gruppen, die sich öffentlich zu den Standards verpflichtet haben, teilnehmen. Abänderungen passieren durch Konsensbeschlüsse in den jeweiligen Treffen.

Termine werden gemeinsam mit 2 Monaten Vorlauf gesucht und festgelegt. Dabei werden die Termine gewählt, wo die meisten Strukturen teilnehmen können. Mehrfacheintragungen von Gruppen bei der Terminwahl sollen nicht berücksichtigt werden, das heißt: Wenn bei einem Termin mehr Personen können, insgesamt damit aber weniger unterschiedliche Strukturen anwesend wären, dann wird der Termin gewählt, wo mehr unterschiedliche Strukturen dabei sein können.

Möglichkeiten der Finanzierung

Um die Standards zu verwalten und zu reflektieren, bedarf es zusätzlich zu persönlicher Teilhabe und Community-Aktivitäten finanzielle Unterstützung, um nicht auf ehrenamtliches Engagement angewiesen zu sein. Finanzielle Mittel können durch Beiträge beteiligter Personen oder Strukturen, Spenden und/oder weitere Förderungen eingebracht werden.

Die Beteiligten verpflichten sich nach Möglichkeit zur Mitwirkung an der Aquirierung finanzieller Mittel, zum Beispiel durch Mithilfe bei Förderanträgen, Solidaritätsveranstaltungen zu Gunsten der Standards oder Spendensammlung.

Administrative und organisatorische Aufgaben

Administrative und organisatorische Aufgaben sind unter anderem:

  • Bearbeitung von Beitrittsanträgen
  • Bearbeitung (regelmäßiges Abrufen, Weiterleiten, Beantworten) von E-Mails
  • Konzeption von Community Events und anderes Veranstaltungen
  • Organisation von internen Treffen im Rahmen des Überarbeitungsmodus (s.o.)
  • Organisation von Intervision, Supervision, Mediation
  • Bearbeitung / Aktualisierung der Webseite
  • Betreuung des Vereinskontos
  • Schreiben von Förderanträgen

Diese Liste ist nicht final. Bei weiterer Entwicklung der Standards und des Netzwerks können weitere Aufgaben hinzukommen. Je nach Finanzierungslage besteht die Möglichkeit, einen Teil der Aufgaben auszulagern beziehungsweise bezahlte Stellen hierfür zu schaffen.

Offene und kritikfähige Kommunikation sowie Bereitschaft zur Konfliktbearbeitung

Mitglieder des Netzwerks verpflichten sich zu einer wertschätzenden, offenen und kritikfähigen Kommunikationsweise untereinander. Das bedeutet – insbesondere im Falle von (potenziellen) Konflikten innerhalb des Netzwerks:

  • Kritik anderer erst nehmen!
  • Keine Vormachtstellung (Machtmissbrauch) in der Struktur dulden
  • Einigung auf einen Modus zur Bearbeitung von Konflikten und Einhaltung dieses Modus! Dies kann z.B. beinhalten: Inter- und Supervision, Mediation, geleitete Gespräche
  • die Beteiligung an einer internen Anlaufstellenstruktur gemaß im Sinne der Standards
  • Konflikten nicht aus dem Weg gehen und empfundene Grenzüberschreitungen von anderen und sich selbst ernst nehmen, das heißt: zur ehrlichen Kommunikation darüber bereit sein, auch wenn sie selbst den Konflikt nicht als solchen wahrgenommen haben!

Sollten wirtschaftliche Interessen aus der Verwaltung der Standards erwachsen, ist zu beachten:

  • dass nicht eine Awareness-Gruppe alleine profitiert
  • dass Ressourcen gerecht verteilt und ausgehandelt werden
  • dass nicht bestimmte Akteur*innen (Clubs etc.) bevorteilt werden
  • dass nicht bestimmten Akteur*innen (Clubs etc.) finanziell geschadet wird

Im Vordergrund stehen die Inhalte und Grundlagen von Awareness und nicht wirtschaftliche Interessen.

Wichtig ist, dass nicht einzelne Personen oder Gruppen über die Verwendung der finanziellen Mittel entscheiden, sondern gemeinschaftlich mit allen Beteiligten darüber entschieden wird.

Das beinhaltet auch die Vergabe von Mitteln und Stellen, wenn Stellen ausgeschrieben werden.

Umgang bei Interessenskonflikten:

Bei Interessenskonflikten ist darauf zu achten, dass sich nicht einzelne Personen oder Gruppen machtvoll durchsetzen und eine weitere Aushandlung verweigern.

Möglichkeiten dem zu begegnen wären:

  • eine externe Stelle zu benennen, an die sich in so einem Fall gewendet werden kann.
  • Supervisions- oder Mediationsprozesse
  • Ausgrenzungen einzelner Personen oder Gruppen verhindern. Sollte es zu Ausgrenzungen kommen, ist ein Supervisions- oder Mediationsprozess einzugehen.
  • Supervisions- oder Mediationsprozesse können nicht einseitig abgebrochen werden. In dem Fall muss eine andere externe Stelle einen Vorschlag für die weitere Bearbeitung machen.
  • Sollten Personen oder Gruppen diesen Bearbeitungsvorschlag der externen Stelle blockieren, ist eine große Besprechung über mindestens drei Sitzungen einzuberaumen, an der alle Akteure und externen Gruppen teilnehmen und wo gemeinschaftlich verschiedene Möglichkeiten des Umgangs erarbeitet werden.
  • Sollte nach den drei Sitzungen keine Verständigung gefunden werden, geht das Prozedere zurück an die externe Stelle, die einen Vorschlag macht, der für ein halbes Jahr bindend ist und an den sich alle Akteure halten müssen.
  • Nach einem halben Jahr, kann die Vereinbarung neu auf die Tagesordnung gerufen werden, zur gemeinschaftlichen Betrachtung und Überarbeitung.
Standards und Aufgaben von Awareness-Arbeit -> klick hier
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